Arbeitsstand: Die abschließende Erklärung wird nach der vollständigen technischen und redaktionellen Prüfung erstellt.
Geltungsbereich
Die Erklärung wird für den Internetauftritt der Ortsgemeinde Bissersheim gelten.
Stand der Vereinbarkeit
Ziel des Relaunchs ist die Vereinbarkeit mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz und der EN 301 549. Technisch wird mindestens WCAG 2.1 AA umgesetzt; die zusätzlichen Kriterien der WCAG 2.2 AA werden berücksichtigt.
Vorgesehene Maßnahmen
- vollständige Bedienbarkeit mit Tastatur
- sichtbare Fokusmarkierungen und ausreichende Kontraste
- semantische Überschriften und Seitenbereiche
- verständliche Formulare und Fehlermeldungen
- Alternativtexte für informative Bilder
- barrierefreie Dokumente oder gleichwertige HTML-Inhalte
Feedback und Kontakt
Wer auf eine Barriere stößt oder Informationen in einer anderen Form benötigt, kann sich künftig direkt an die Ortsgemeinde wenden.
Durchsetzungsverfahren
Die zuständige Durchsetzungsstelle und das vorgeschriebene Verfahren werden vor der Veröffentlichung mit aktuellen Kontaktdaten ergänzt.