Arbeitsfassung für die Beratung im Gemeinderat · Inhalte und Bilder werden noch abgestimmt

Entwurf für die Ratsfassung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Dieser Text ist noch nicht die rechtsverbindliche Erklärung. Er zeigt Aufbau und vorgesehene Kontaktwege der künftigen Website.

Arbeitsstand: Die abschließende Erklärung wird nach der vollständigen technischen und redaktionellen Prüfung erstellt.

Geltungsbereich

Die Erklärung wird für den Internetauftritt der Ortsgemeinde Bissersheim gelten.

Stand der Vereinbarkeit

Ziel des Relaunchs ist die Vereinbarkeit mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz und der EN 301 549. Technisch wird mindestens WCAG 2.1 AA umgesetzt; die zusätzlichen Kriterien der WCAG 2.2 AA werden berücksichtigt.

Vorgesehene Maßnahmen

Feedback und Kontakt

Wer auf eine Barriere stößt oder Informationen in einer anderen Form benötigt, kann sich künftig direkt an die Ortsgemeinde wenden.

Barriere per E-Mail melden

Durchsetzungsverfahren

Die zuständige Durchsetzungsstelle und das vorgeschriebene Verfahren werden vor der Veröffentlichung mit aktuellen Kontaktdaten ergänzt.